Ein leidiges Thema: Mietkaution

Sie bekommen Ihre Kaution vom Vermieter nicht zurück? Wir helfen!

 

In vielen Mietverträgen ist eine Kaution vereinbart.

Die Sicherheit darf maximal 3 Kaltmieten (also ohne Nebenkosten) betragen. Sie kann in drei gleichen Monatsraten vom Mieter gezahlt werden und ist frühestens bei Beginn des Mietverhältnisses fällig (also keinesfalls vorher).

 

Der Vermieter muss die Kaution gesondert anlegen , also von seinem übrigen Vermögen getrennt. Zinsen der Kaution stehen dem Mieter zu ( sie erhöhen das Guthaben).

 

Dazu einige Tipps:

 

1. Achten Sie darauf, dass ein gesondertes Kautionskonto eingerichtet wird. Aus diesem Konto muss sich ergeben, dass es sich um die Anlage einer Kaution handelt.

 

2. Lassen Sie sich die Anlage nachweisen! (Kopie des Sparbuches)

 

3. Bitten Sie Ihren Vermieter, ein Konto einzurichten, über das nur Mieter und Vermieter gemeinsam verfügen können.

 

4. Fragen Sie , ob die Kaution so erbracht werden kann, dass Sie ein Sparkonto auf Ihren Namen anlegen und das Sparbuch dem Vermieter übergeben, bzw. das Sparguthaben verpfändet wird.

 

Diese Regelungen haben für den Mieter den Vorteil, dass der Vermieter sich nicht selbst und ohne Ihre Mitwirkung von dem Konto "bedienen" kann. Denn Geld, das erst einmal abgehoben ist, bekommen Sie nur schwer zurück.

 

Der Vermieter kann mit der Kaution alle Forderungen abdecken, die er gegen den Mieter hat, z.B. laufende oder rückständige Miete, Nebenkosten, Schadenersatz usw.

 

Vorsicht: Der Mieter kann grundsätzlich nicht gegen die Kaution aufrechnen, und schon gar nicht während des Mietverhältnisses. Wenn der Mietvertrag gekündigt wurde ist es z.B. nicht erlaubt, mit der letzten Miete aufzurechnen.

 

Der Vermieter darf auch nach Ablauf des Mietvertrages die Kaution - evtl. teilweise - zurückhalten, wenn noch Forderungen aus dem Mietvertrag bestehen könnten. Er muss sie also nicht beim Auszug abrechnen.

Ohne Begründung darf er aber die Kaution in der Regel nicht länger als sechs Monate zurückbehalten.

 

Unser Tipp dazu:

 

- Versuchen Sie, einen Vertrag ohne Kaution zu schließen. (Wenn die Sicherheit nicht vereinbart ist, kann sie der Vermieter - auch später - nicht verlangen)

 

- Fragen Sie Ihren Vermieter vor dem Auszug nach der Kaution und bitten Sie ihn, das Guthaben möglichst schnell zu erstatten

 

- Wenn es Probleme gibt, lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

 

 

 

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