Ihre Mitgliedschaft

Zunächst einmal:

 

Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung und keine Versicherung. Deshalb bekommen Sie auch Rat und Hilfe in Fällen, in denen eine Rechtsschutzversicherung nicht einspringen würde (z.B. weil noch kein Versicherungsfall vorliegt oder eine Wartezeit noch nicht abgelaufen ist.)

Wir beraten Sie i.d.R. durch Fachanwälte für Mietrecht in allen Fragen des Mietrechts und bei Problemen, die im Rahmen eines Mietverhältnisses auftreten können.

Außergerichtlich übernimmt der Mieterverein auch die Vertretung und führt Korrespondenz für das Mitglied, wenn das notwenig ist und gewünscht wird.

Die Beratung und die außergerichtliche Vertretung sind für das Mitglied kostenfrei und mit dem Beitrag abgegolten. Wir bieten also eine komplette "Mietrechts-Flatrate". Falls besondere Kosten auftreten (z.B. Gebühren für Zustellungen, Einschreiben oder Kuriere), sind diese vom Mitglied zuvor bar vorzulegen. Das Mitglied hat Anspruch auf telefonische Beratung, per E-Mail und - nach Terminabsprache - auch persönlich durch unsere Hausberater und Vertragsanwälte.

 

 

Wie kann ich Mitglied werden?

 

Der Beitritt als passives Mitglied kann jederzeit erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie alle Angebote unseres Vereins in Anspruch nehmen.

Es gibt keine Wartezeiten, wie z.B. bei Rechtsschutzversicherungen.

Das bedeutet für Sie: Sie werden sofort beraten.

 

 

Was kostet die Mitgliedschaft?

 

"Pro Tag viel weniger als auch nur 1 Zigarette!" 

 

Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt 90,- EURO für private Wohnraummieter,

also bei 52 Wochen gerade einmal 173 Cent pro Woche und damit weniger als 25 Cent pro Tag! 

 

Bei Mietern von Gewerbeobjekten beträgt der Jahresbeitrag 10 % einer Monatsmiete (einschl. Nebenkosten), mindestens aber 250,- EURO.

 

Die Mitgliedschaft ist jeweils erst gültig, wenn der Vorstand sie ausdrücklich bestätigt hat oder innerhalb eines Monats keine Zurückweisung des Mitgliedsantrages erfolgt ist.

 

Der erste volle Jahresbeitrag wird - unabhängig vom Eintrittsdatum - für das Kalenderjahr des Eintritts erhoben und zwar unabhängig vom Datum des Eintritts.

Bei Aufnahme im November oder Dezember wird der anteilige Beitrag von 7,50 €/Monat zusammen mit dem Beitrag für das Folgejahr fällig. 

Die Beiträge werden jeweils im Januar für das laufende Kalenderjahr gezahlt. Das gilt auch für neue Mitglieder, die im Laufe eines Kalenderjahres eintreten.

 

 

Voraussetzung für den Beitritt (und eine Mietberatung) ist:

 

Der erste Beitrag muss bar gezahlt oder vorab überwiesen werden. Zudem ist eine Einzugsermächtigung für die Folgebeiträge zu erteilen. Wer das nicht möchte oder kann, muss den Beitrag für die beiden ersten Mitgliedschaftsjahre vor der Aufnahme bar zahlen oder überweisen. 

Eine Beratung und/oder Vertretung ist nur möglich, wenn keine Beitragsrückstände bestehen! 

 

 

Wie bezahle ich?

 

Der erste Beitrag muss vor Eintritt überwiesen oder bar gezahlt werden. Die Folgebeiträge zahlen Sie per Lastschrift-Einzugsverfahren. Damit halten wir die Verwaltungskosten niedrig.

 

 

Wo erhalte ich einen Aufnahmeantrag?

 

Sie können während der Sprechstunden in unserem Büro die Mitgliedschaft sofort erwerben.

Falls Sie es wünschen, können Sie dann auch sofort unsere Beratung in Anspruch nehmen.

 

 

Welche Bedingungen gibt es für mich?

 

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie unsere satzungsmäßige Mitgliedsdauer von mindestens zwei Jahren. Kündigungen können für die Zeit danach schriftlich zum 31.12. mit einer Frist von drei Monaten ausgesprochen werden.

Mündliche Kündigungen sind leider unwirksam. Nähere Hinweise hier zu erfahren Sie in unserem Büro unter 0 23 51 / 22 4 61.

 

 

Zahlt der Mieterverein auch Gerichts- und Anwaltskosten im Falle eines Prozesses?

 

Nein. Mit unserem niedrigen Beitrag können wir diese Kosten leider nicht übernehmen. Allerdings versuchen unsere Rechtsberater, einen Rechtsstreit nach Möglichkeit zu vermeiden so dass die Gefahr, Gerichtskosten tragen zu müssen, relativ gering ist.

 

 

Sorgen Sie dafür, dass Ihr gutes Recht nicht zum Glücksspiel wird.

Machen Sie "Nägel mit Köpfen":

 

Werden Sie noch heute Mitglied im DEUTSCHEN MIETERBUND MARK!

 

Mit dem Eintritt in den Mieterverein werden Sie gleichzeitig Mitglied
des Deutschen Mieterbundes, also der größten Mietervereinigung mit ca. 1,2 Millionen Mitgliedshaushalten.

 

Es gilt das Motto:

Mieter sind Mitglied im Mieterbund.

 

Wichtig: Wir vertreten nicht nur Mieter aus Lüdenscheid, sondern aus dem gesamten südlichen Märkischen Kreis, z.B.: 

  • Altena, Nachrodt-Wiblingwerde, Plettenberg, Herscheid, Werdohl und Neuenrade 
  • Halver und Schalksmühle 
  • Meinerzhagen und Kierspe

Weitere Informationen und Beitrittsunterlagen können Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei uns anfordern.

 

Beachten Sie auch unsere Rubrik: Mieterverein aktuell, die ständig auf den neuesten Stand gebracht wird. Hier finden sie auch Tipps und Hinweise zum Mietrecht.